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Aufgaben des Schulträgers

Die Durchführung der Schulbuchausleihe ist Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung und obliegt damit verantwortlich dem Schulträger. Schulen und Schulträger sind dabei zu einer engen Zusammenarbeit verpflichtet.

Feststellung der Teilnahme an der unentgeltlichen und entgeltlichen Ausleihe

Der Schulträger stellt die Teilnahme an der unentgeltlichen Ausleihe (Lernmittelfreiheit) und der entgeltlichen Ausleihe unter Nutzung des Internetportals fest. Für die Schülerinnen und Schüler, für die ein Antrag auf Lernmittelfreiheit gestellt wird, wird die Teilnahme von den Schulträgern in das Internetportal eingepflegt.

Verwaltung der Lernmittelbestände - Ausleihe und Rücknahme

Für die Verwaltung der Lernmittelbestände sowie für die Ausleihe und Rücknahme ist der Schulträger zuständig. Er sorgt für die Inventarisierung der Lernmittel nach ihrer Beschaffung und stellt das hierfür notwendige Personal zur Verfügung.

Raumfragen

Der Schulträger legt fest, an welchem Ort die Inventarisierung erfolgt und stellt die hierfür erforderlichen Räumlichkeiten zur Verfügung. Er legt im Benehmen mit der Schule fest, an welchem Ort die Ausleihe erfolgt und informiert mit Unterstützung der Schule die Eltern.

Personalfragen

Der Schulträger stellt das für die Ausleihe notwendige Personal zur Verfügung. Die Inventarisierung schließt die Kennzeichnung jedes einzelnen Buches als Eigentum des Schulträgers ein. Bei der Aushändigung an eine Schülerin oder einen Schüler im Rahmen der Ausleihe und ebenso im Fall der Übereignung ist der Vorgang in geeigneter Weise zu dokumentieren; der Schulträger nutzt hierbei das Internetportal und bedient sich der vom Land zur Verfügung gestellten technischen Hilfsmittel. 

Soweit der Schulträger bei der Erledigung seiner Aufgaben auf Personal zurückgreift, das in den Schulsekretariaten beschäftigt ist, soll dies in Absprache mit der Schulleitung und unter Rücksichtnahme auf andere in den Schulsekretariaten zu erledigende Aufgaben geschehen.

Entsprechendes gilt für alle anderen organisatorischen Entscheidungen in der Verantwortung des Schulträgers, soweit sie Auswirkungen auf den laufenden Schulbetrieb haben können.

Die Aufgaben des Schulträgers nach interner Link§ 6 der Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln liegen im Bereich der:

  1. Allgemeinen Aufgaben der Schulbuchausleihe, darunter
    a) Errichten von Servicestellen
    b) Inventarisierung der Lernmittel
    c) Lagerung der Lernmittel
    d) interner LinkAusgabe der Lernmittel
    e) interner LinkRücknahme der Lernmittel
    f) interner LinkGeltendmachung von Schadensersatzansprüchen
    g) Korrektes Verhalten beim Wechsel der Schulträgerschaft
    h) Erstellen der Verwendungsnachweise für die Abrechnung gewährter Landesmittel zum Erwerb von Lernmitteln und die Abrechnung der Verwaltungskostenpauschale
  2. interner LinkLernmittelfreiheit
    Bearbeitung und Entscheidung der Anträge auf Lernmittelfreiheit
  3. interner LinkEntgeltlichen Ausleihe
    Einzug der Leihentgelte

Hardware für die Schulbuchausleihe

Zur Finanzierung der beim Schulträger für die Abwicklung der Ausleihe erforderlichen Hardware stellt das Land Rheinland-Pfalz den Schulträgern für jede Schule - mit eigener Schulnummer - einen Betrag von bis zu 1.500 € zur Verfügung.

Der Pauschalbetrag für die Hardwareausstattung wurde in der von den Kommunalen Spitzenverbänden Rheinland-Pfalz und dem federführenden Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur am 30. November 2009 unterzeichneten DownloadKonnexitätsvereinbarung festgelegt.

Diese Zuschüsse sind zweckgebunden für die Beschaffung von Hardware im Zusammenhang mit der Schulbuchausleihe zu verwenden.

Die beschaffte Hardware muss zweckmäßig sein; dabei sind die DownloadEmpfehlungen des Pädagogischen Landesinstituts, Außenstelle Koblenz (PL) zu beachten. Fragen hierzu beantwortet Ihnen das PL unter der Rufnummer: 0261 - 9702-500.

Die Beantragung der Zuwendung erfolgt über das Schulträger-Portal (http://lmf-online.rlp.de) wie folgt:

  1. Anmeldung als ADMINISTRATOR
  2. Auswahl des Menü „Extras“.
    Im Fenster erscheint das Antragsformular.
  3. Prüfung der bereits vom System ausgefüllten Felder auf Richtigkeit. Fehlt eine Schule in der Tabelle, in welcher die Schulen eines Trägers aufgeführt sind, so sind diese hinzuzufügen; ist eine Schule zu viel in der Tabelle, so ist dies zu löschen. Anschließend ist hinter jeder Schule die beantragte Summe einzutragen (maximal 1.500 Euro).
  4. Nachdem alle notwendigen Angaben vorhanden und richtig sind, den Button <Antrag senden> betätigen. Anschließend erscheint die Meldung <Antrag erfolgreich gestellt>.
  5. Nach Bestätigung des Buttons wird das Antragsformular als PDF-Dokument dargestellt. Dieses kann für die Unterlagen ausgedruckt oder abgespeichert werden.
  6. Innerhalb von 14 Tagen erhalten Sie den Zuwendungsbescheid.

Bei der Antragstellung ist Folgendes zu beachten: Antragsteller ist grundsätzlich der aktuelle Schulträger für die jeweilige Schule.

Ausnahmen hiervon sind:
a) Der Schulträgerwechsel für das nächste Schuljahr steht fest. In diesen Fällen ist der neue Schulträger Antragsteller der Zuwendung.

b) Der Schulträgerwechsel ist noch nicht geklärt
Bis zur endgültigen Klärung des Sachverhalts sollten die Schulträger entweder den Antrag auf Zuwendung für die Beschaffung der Hardware bis zur Klärung hinausschieben oder untereinander abstimmen, welcher Träger den Antrag für diese Schule stellt.

Diesen Bereich betreut E-Mail an Kreischer. Letzte Änderung dieser Seite am  5. Dezember 2011. ©1996-2013 Bildungsserver Rheinland-Pfalz