Verwendung von Lernmitteln nach Abschluss ihrer vorgesehenen Nutzungsdauer
Nachdem Schulbücher oder sie ersetzende Druckschriften ihren Ausleihzyklus vollendet haben und drei bzw. sechs Schuljahre im Einsatz waren, werden diese i. d. R. durch neue Exemplare ersetzt. Lernmittel, die ihren Ausleihzyklus vollendet haben,
dürfen nicht mehr unentgeltlich oder entgeltlich ausgeliehen werden.
Es ist jedoch möglich, diese Lernmittel, die Eigentum des Schulträgers sind, an Schülerinnen und Schüler zu übereignen, z. B. an Schulwechsler während des laufenden Schuljahres oder um zusätzliche Kosten, die durch „aufwachsende“ Schulbuchwechsel in den Schulen entstehen abzumildern (siehe
„Wann darf der Wechsel eines Lernmittels erfolgen“).
Es ist ebenfalls möglich, dass Lernmittel kostenfrei und insbesondere denjenigen Schülerinnen und Schülern bzw. ihren Eltern übereignet werden, die wegen Unterschreitung der Einkommensgrenze von der Entgeltzahlung befreit sind.
