Lieferbarkeitszusage der Verlage für Lernmittel
Bei der Neueinführung von Lernmitteln ist die Lieferbarkeit eines Lernmittels über die volle Dauer eines
Ausleihzyklus unerlässlich, da bis zum Ende des Ausleihzyklus ggf. Nachbestellungen eines Titels für Schulwechsler oder als Ersatzbeschaffung beschädigter Exemplare möglich sein müssen. Andernfalls wären die Lehrerinnen und Lehrer gezwungen, in den einzelnen Klassen und Kursen mit unterschiedlichen Auflagen mit unterschiedlicher Seitenzählung, unterschiedlichen Inhalten und Aufgaben desselben Schulbuches zu arbeiten, was den Unterricht erheblich beeinträchtigen kann.
Das Land Rheinland-Pfalz hat aus diesem Grund im Interesse der Schulen mit dem VdS Bildungsmedien e.V., der den Großteil der deutschen Schulbuchverlage vertritt, vereinbart: „Die vom VdS vertretenen Verlage stellen sicher, dass die von dieser Vereinbarung erfassten Lernmittel für die gesamte Dauer des jeweiligen
Ausleihzyklus in unveränderter Fassung lieferbar sind […]“
Im
aktuellen Schulbuchkatalog sind aus diesem Grund nur Titel aufgeführt, die über eine gültige Lieferbarkeitszusage der Verlage über den gesamten Zeitraum eines Ausleihzyklus verfügen.
Lernmittel, die bereits im vergangenen Schuljahr ausgeliehen waren, können auch dann in der Schulbuchausleihe für das darauf folgende Schuljahr verwendet werden, wenn Sie im aktualisierten Katalog nicht mehr aufgeführt sind.
Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an die
für den Schulbuchkatalog zuständigen Ansprechpartner.
