Sammelbestellungen - Fristen und Rabatte
Gemäß
§ 7 Abs. 3 Buchpreisbindungsgesetz gilt, dass Schulen bei der Sammelbestellung von Lernmitteln für den Schulunterricht ein genereller Nachlass von 12% zu gewähren ist.
Ein Rabatt von 12% wird ebenso auf Nachbestellungen allgemeinbildender Schulen gewährt, die bis zu vier Wochen nach dem Ende der Sommerferien beim selben Buchhändler eintreffen, bei dem die Sammelbestellung erfolgt ist. Bei berufsbildenden Schulen gilt eine Frist von sechs Wochen nach Unterrichtsbeginn.
Von der Rabattgewährung generell ausgeschlossen sind Lehrerhandbücher, Kopiervorlagen oder andere Druckschriften für die Hand der Lehrerin oder des Lehrers, auch wenn sie sich auf ein im Rahmen der Schulbuchausleihe eingeführtes Lehrwerk beziehen.
