Hierzu folgende Szenarien als Beispiel
I) Der Wechsel des Lehrwerks hat bereits in einem vorausgegangenen Schuljahr begonnen.
Hat eine Schule im Schuljahr 2011/12 oder in früheren Schuljahren einen Schulbuchwechsel vollzogen, bei dem in einer Klassenstufe ein neues Lehrwerk eingeführt wurde, kann bei der Anschaffung von Schulbüchern im Schuljahr 2012/13 von der oben angeführten Regel abgewichen werden.
Beispiel: Im Schuljahr 2011/12 wurde ein neues Lehrwerk für das Fach Englisch in Klassenstufe 5 eingeführt. Zuvor wurde mit der Lehrwerksreihe A gearbeitet, d. h. die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 6 bis 10 arbeiten noch mit den entsprechenden Büchern der Lehrwerksreihe A weiter, während die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 5 mit der Reihe B begonnen haben.
Der Schulbuchwechsel erfolgt dementsprechend „aufwachsend“. Diejenigen, die mit der Reihe A gearbeitet haben, arbeiten auch damit weiter. Diejenigen, die mit Reihe B begonnen haben, benötigen in den folgenden Schuljahren auch Bücher der Reihe B.
Im Schuljahr 2012/13 ergibt sich bei diesem Beispiel in den Klassenstufen 5 und 6 ein Bedarf für Englischbücher der Reihe B und in den Klassenstufen 7 bis 10 ein Bedarf für Englischbücher der Reihe A. Bücher der Reihe A für die Klassenstufe 7, die im Rahmen der Schulbuchausleihe angeschafft werden, können jedoch im Schuljahr 2013/14 nicht an Schülerinnen und Schüler, die mit der Reihe B begonnen haben, weitergegeben werden.
Die Maßgabe, dass im Schuljahr 2011/12 angeschaffte Schulbücher mindestens einen Ausleihzyklus (im Beispielfall drei Jahre) durchlaufen müssen, kann für die Englischbücher der Klassenstufen 7 und 8 nicht eingehalten werden, da die Englischbücher für die Klassenstufe 7 nur einmal und die Bücher für die Klassenstufe 8 nur zweimal verliehen werden können. Für das Land entstehen dadurch höhere Kosten.
Was ist zu tun?
In diesem Fall darf die Schule, abweichend vom eingangs genannten Grundsatz auch Schulbücher anschaffen, die den grundsätzlich vorgesehenen Ausleihzyklus aus den eben dargestellten Gründen nicht vollständig durchlaufen können. Die wegen nicht vollständiger Refinanzierung entstehenden Kosten trägt das Land.
Aber: Schulen sollen bei der Auswahl ihrer Lehrwerke auch den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit berücksichtigen. Es sollte also zuvor sorgfältig geprüft werden, ob ein Wechsel des Lehrwerks in allen Klassenstufen auf einmal pädagogisch vertretbar ist. Ist dies der Fall, sollte diese Option einem aufwachsenden Wechsel vorgezogen werden. Die Entscheidung liegt im Ermessen der Schule im Rahmen ihrer pädagogischen Verantwortung.
II) Eine Schule oder bestimmte Klassenstufen einer Schule sind im Schuljahr 2012/13 erstmals von der Schulbuchausleihe betroffen. Der Wechsel eines Lehrwerks soll im Schuljahr 2012/13 erfolgen.
Hier liegt eine ähnliche Situation vor, wie sie im Beispiel zu I beschrieben ist. Auch im Falle eines im Schuljahr 2012/13 beginnenden aufwachsenden Schulbuchwechsels werden Schulbücher angeschafft, die keinen vollständigen Ausleihzyklus durchlaufen können. Davon sind die beiden Bände der Lehrwerksreihe A in den beiden nächst höheren Klassenstufen betroffen, in der ein neues Lehrwerk der Reihe B eingeführt wird.
Was ist zu tun?
Schulen entscheiden auch hier, ob der Wechsel in allen Klassenstufen gleichzeitig erfolgt oder aufwachsend vollzogen wird.