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"Eingelegte Zugaben" zu Lernmitteln (Materialien und Arbeitshefte)

Für den Primarbereich werden z. T. Lernmittel mit beigefügten Arbeitsheften, Rechengeld etc. angeboten. Bei der entgeltlichen Ausleihe stellt sich die Frage, ob ein Schulbuch Teil der Ausleihe sein kann, wenn es "Verbrauchsmaterial" enthält, also am Schuljahresende ohne diese Beilage zurückgegeben werden müsste. 

Hierzu sind zu unterscheiden:

1. Lernmittel, bei denen Hauptwerk und Zugabe eine eigene ISBN haben und einzeln erhältlich sind.

Lösung: Hauptwerk und Zugabe werden einzeln in den Schulbuchkatalog aufgenommen. Das „Gesamtwerk“ wird nicht aufgenommen. Die Ausleihe bei der entgeltlichen Ausleihe beschränkt sich auf das Hauptwerk.

2. Lernmittel, bei denen die Zugabe keine eigene ISBN hat oder Hauptwerk und Zugabe nicht jeweils einzeln erhältlich sind.

Lösung: Das Gesamtwerk wird in den Schulbuchkatalog aufgenommen und ist sowohl bei der entgeltlichen als auch der unentgeltlichen Ausleihe enthalten, wenn das Hauptwerk die Voraussetzungen erfüllt. Die sich verbrauchenden Zugaben zu Lernmitteln (Materialien und Arbeitshefte) müssen am Schuljahresende nicht zurückgegeben werden. Schulen und Schulträger werden diese in den Folgejahren für die nächste Schülergeneration nachbestellen. Die Schulträger sorgen im Rahmen der Paketierung der Schulbuchpakete dafür, dass nachbestellte Zugaben und bereits vorhandene Hauptwerke zusammengeführt werden. Die Kosten hierfür werden den Eltern bei der entgeltlichen Schulbuchausleihe nicht in Rechnung gestellt, da im Ladenpreis für das Hauptwerk bereits Kosten für die Zugabe enthalten sind.

Beispiel: Rechengeld als Zugabe zu Mathematikbüchern ist nur mit jeweils 10 Exemplaren separat vom Hauptwerk erhältlich. Das Mathematikbuch wird mit Rechengeld ausgegeben. In den Folgejahren erfolgen Nachbestellungen des Rechengeldes als Zehnersatz.

Diesen Bereich betreut E-Mail an Manfred Andor. Letzte Änderung dieser Seite am 17. November 2011. ©1996-2012 Bildungsserver Rheinland-Pfalz