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Ergänzung des Schulbuchkatalogs um Titel für Schülerinnen und Schüler mit Förder-/Forderbedarf

Informationen zu besonderen Regelungen für Schwerpunktschulen im Rahmen der Schulbuchausleihe finden Sie hier: interner LinkSchwerpunktschulen.

Grundschulen legen ihre Schulbuchlisten, ebenso wie weiterführende Schulen, bis zum 4.5.2012 fest. Sollte sich darüber hinaus während des Schuljahres herausstellen, dass einzelne Schülerinnen und Schüler einen gesonderten Bedarf an Förder- oder Forderheften haben, so ist dieser bis vier Wochen nach Unterrichtsbeginn auf dem Wege der Lerngruppenzuordnung zu dokumentieren und die notwendigen Lernmittel sind in diesem Zeitraum im Einvernehmen mit dem Schulträger nachzubestellen. Sollten zu einem späteren Zeitpunkt Änderungen erforderlich sein, weil der Förder- oder Forderbedarf nicht früher erkennbar war, kann die Schule in Absprache mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur im Einzelfall auch zu einem späteren Zeitpunkt die Änderung der Lerngruppenzuordnung und die Nachbestellung des Lernmittels im Einvernehmen mit dem Schulträger durchführen.

Eine vom Regeltermin abweichende Bestellung setzt neben der Zustimmung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur auch voraus, dass das Lernmittel im jeweils aktuellen Schulbuchkatalog enthalten ist. Sollten Sie daher die Aufnahme von Titeln in den Schulbuchkatalog wünschen, die für die Verwendung durch Schülerinnen und Schüler mit Förder- bzw. Forderbedarf an Ihrer Schule benötigt werden und die noch nicht im Schulbuchkatalog enthalten sind, senden Sie bitte bis zum 15.2.2012 eine entsprechende Anfrage mit den Angaben über die Schulnummer Ihrer Schule, Titel des Lernmittels und vollständige ISBN des gewünschten Lernmittels sowie das Fach, in dem der Titel zum Einsatz kommen soll, an die E-Mail-Adresse schulbuch(at)mbwwk.rlp.de. Sie erhalten eine Rückmeldung darüber, ob das Lernmittel im Rahmen der Schulbuchausleihe 2012/13 verwendet werden kann.

Wenn noch nicht absehbar ist, ob im nächsten Schuljahr Lernmittel für Schülerinnen und Schüler mit Förder-/Forderbedarf verwendet werden, sollten Sie dennoch präventiv den Schulbuchkatalog mit allen Titeln, die im nächsten Schuljahr zum Einsatz kommen könnten, abgleichen und ggf. um nachträgliche Aufnahme ersuchen, damit bei Bedarf diese Titel im Schulbuchkatalog enthalten sind.

Diesen Bereich betreut E-Mail an Manfred Andor. Letzte Änderung dieser Seite am  6. Dezember 2011. ©1996-2012 Bildungsserver Rheinland-Pfalz