Sonderregelungen im Rahmen der Schulbuchausleihe für Schwerpunktschulen
Schulen müssen ihre Schulbuchlisten und die Lerngruppenzuordnung für die Sekundarstufe I im Regelfall bis 18. Mai 2012 im Internetportal abgeschlossen haben (s.
Zeitplan). Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist insbesondere in den Eingangsklassen (Klassenstufe 1 an Grundschulen und Klassenstufe 5 an weiterführenden Schulen) in manchen Fällen eine konkrete Entscheidung über das zu verwendende Schulbuch erst zum Schuljahresbeginn möglich, da die Fach- und Förderschullehrkräfte der Schwerpunktschule erst den aktuellen Lernstand der Schülerin oder des Schülers einschätzen, bevor individuelle Schulbuchentscheidungen getroffen werden können.
Die Hauptbestellung der Lernmittel erfolgt seitens der Schule also zu einem Zeitpunkt, zu dem möglicherweise noch nicht alle individuellen Schulbuchentscheidungen für die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gefallen sind.
Wie ist zu verfahren?
1. Schwerpunktschulen schließen die Lerngruppenzuordnung bei den Schülerinnen und Schülern gemäß Zeitplan ab. Ergeben sich nachträglich notwendige Änderungen bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, so müssen diese unverzüglich im Schulportal abgebildet werden.
2. Eltern von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf nutzen das reguläre Zeitfenster für die Anmeldung zur entgeltlichen Ausleihe (19.5.-11.6.2012) und haben bei Änderungen, die nach dem 11.6.2012 an der Lerngruppenzuordnung ihrer Kinder erfolgen, ein Rücktrittsrecht, da sich dadurch möglicherweise das von ihnen zu zahlende Leihentgelt erhöht.
3. Schulen bestellen die notwendigen Lernmittel für alle an der Schulbuchausleihe teilnehmenden Schülerinnen und Schüler inkl. der Reserve gemäß Zeitplan.
4. Wird aufgrund des ermittelten Lernstands der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zum Schuljahresbeginn festgestellt, dass zusätzliche oder andere Lernmittel benötigt werden, ändert die Schule die Lerngruppenzuordnung für die betroffenen Schülerinnen und Schüler im Schulportal und führt eine Nachbestellung innerhalb der ersten vier Unterrichtswochen nach den Sommerferien durch.
5. Der Schulträger ergänzt das Ausleihpaket durch die nachbestellten Lernmittel.
6. Da die Schulträger am 1. September 2012 das Leihentgelt von den an der entgeltlichen Ausleihe teilnehmenden Eltern abbuchen, sollten zuvor möglichst alle Lerngruppenzuordnungen, auch die der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Eingangsklassen der Schwerpunktschulen, abgeschlossen sein.
Schulträger werden die Informationen über die Höhe des Leihentgelts i. d. R. bereits frühzeitig abrufen, um diese in ihr Kassensystem einzulesen. Sollten bei Schwerpunktschülerinnen und -schülern nach Schuljahresbeginn durch die Schule Veränderungen in der Lerngruppenzuordnung einzelner Schülerinnen und Schülern vorgenommen werden, ist dies dem Schulträger durch die Schule mitzuteilen. Nur so kann gewährleistet werden, dass der Abbuchungsbetrag rechtzeitig vor der Abbuchung geändert werden kann.
7. Werden Lernmittel für den Regelunterricht dabei durch spezielle Lernmittel ausgetauscht, wandern die Lernmittel für den Regelunterricht in die „Reserve“.