Abrechnung der Schulträger mit dem Land
Die Kosten für die beschafften Lernmittel trägt das Land. Die durch die Schulbuchausleihe verursachten Mehrbelastungen der kommunalen Schulträger hinsichtlich des erhöhten Verwaltungsaufwands werden mittels einer Verwaltungskostenpauschale ebenfalls durch das Land erstattet. (vgl. §§ 7, 9 der Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln vom 16. April 2010)
Zunächst werden zeitnah zur Bestellung beim Buchhandel vom Schulträger über das Schulträgerportal Abschlagszahlungen bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion angefordert. Diese überweist die angeforderten Beträge i.d.R innerhalb von 14 Tagen. Eine endgültige Abrechnung erfolgt im Rahmen der Verwendungsnachweise.
Im Schulträgerportal stehen Formulare zur Erstellung des Verwendungsnachweises zum Download bereit. Als Zeitpunkt zur Vorlage des Verwendungsnachweises ist von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in den Bewilligungsbescheiden der 1.3. des laufenden Schuljahres festgesetzt worden.
