Entgeltliche Ausleihe (Ausleihe gegen Gebühr)
Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler, die eine in das Ausleihverfahren einbezogene Schulart oder Schulform besuchen und deren Einkommen die Grenzen für die
unentgeltliche Ausleihe (Lernmittelfreiheit) übersteigt, können an der entgeltlichen Schulbuchausleihe teilnehmen (
§ 5 der Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln).
Auf den nachfolgenden Seiten erhalten Sie Informationen zu folgenden Teilbereichen der entgeltlichen Ausleihe:
- Gegenstand der entgeltlichen Ausleihe
- Anmeldeverfahren
a) Wie und wo erfolgt die Anmeldung?
b) Welche Fristen gelten?
c) Gibt es Ausnahmen von den Fristen?
d) Welche Aufgaben hat die Service-Stelle?
e) Kann die Anmeldung storniert werden? - Leihentgelt
a) Wie hoch ist das Leihentgelt?
b) Wie erfolgt die Zahlung des Leihentgelts?
c) Ist bei einem Schulwechsel erneut ein Leihentgelt zu zahlen?
d) Wie wird die Abrechnung mit dem Land durchgeführt?
e) Mahnverfahren
