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Gegenstand der entgeltlichen Ausleihe

Entgeltlich ausleihbar sind alle Lernmittel, die über einen Zeitraum von bis zu drei Schuljahren von einer Schülerin oder einem Schüler genutzt werden. Je nachdem wie lange die Verwendungsdauer eines Buches ist, wird es ein-, zwei- oder dreimal ausgeliehen. Sein Ausleihzyklus beträgt drei oder sechs Schuljahre.

Lernmittel, die über einen Zeitraum von mehr als drei Schuljahren von einer Schülerin oder einem Schüler genutzt werden, sind von der entgeltlichen Ausleihe ausgenommen, da ein Ausleihzyklus von mehr als sechs Schuljahren nicht mit der gewünschten Aktualität der Schulbuchinhalte vereinbar ist und der Zustand der Lernmittel ihre Weitergabe an andere Schülerinnen oder Schüler in der Regel nicht mehr erlaubt..

Von der entgeltlichen Ausleihe ausgenommen sind daher z. B. Lernmittel wie Atlanten, Wörterbücher, Nachschlagewerke, Formelsammlungen, Liederbücher, Bibeln, Gebet- und Gesangbücher usw., die einer Schülerin oder einem Schüler für die gesamte Dauer des Schulbesuchs zur Verfügung stehen sollen.

interner LinkErgänzende Druckschriften eignen sich nicht für die entgeltliche Ausleihe, wenn Schülerinnen und Schüler in ihnen entsprechend ihrer Bestimmung Eintragungen vornehmen dürfen, Textpassagen markieren oder unterstreichen können (Beispiele: Arbeitshefte, Workbooks inkl. solcher mit CD-Rom und grammatische Beihefte, in die Eintragungen vorgesehen sind). Diese Lernmittel müssen die Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler selbst kaufen.

Kann ein einzelnes Buch ausgeliehen werden?


Einzelne Bücher sind nicht ausleihbar. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen immer alle für die jeweilige Schülerin oder den jeweiligen Schüler vorgesehenen Lernmittel leihen. Diese sogenannte Paketlösung ist aus logistischen Gründen zweckmäßig und dient der Vereinfachung des Ausleihverfahrens. 

Diesen Bereich betreut E-Mail an Kreischer. Letzte Änderung dieser Seite am  5. Dezember 2011. ©1996-2012 Bildungsserver Rheinland-Pfalz