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Schülerlisten bearbeiten

Schüler- und Klassenlisten

Die Listen der Schülerinnen und Schüler in den Klassen oder Kursen einer Schule müssen regelmäßig ergänzt und aktualisiert werden. Diese Listen sind für die Schulbuchausleihe von zentraler Bedeutung: Nur Schülerinnen und Schüler, die in den Schülerlisten verzeichnet sind, können an der Schulbuchausleihe teilnehmen. Die Listen werden von der jeweiligen Schule über ihren passwortgeschützten Portalzugang bearbeitet. Sie enthalten persönliche Daten, interner Linkdie vertraulich zu behandeln sind und Unbefugten nicht zugänglich sein dürfen.

Aufnahme von neuen Schülerinnen und Schülern

Schülerinnen und Schüler, die für die Klassenstufe 1 neu angemeldet werden, sollen bei oder unmittelbar nach der Anmeldung erfasst werden. Bei nicht schulpflichtigen Kindern ist das Aufnahmeverfahren u.U. noch nicht vor derm 15.6. abgeschlossen. Diese sind in das System einzupflegen, sobald deren Aufnahme feststeht, spätestens jedoch bis zum 15.6. (siehe hierzu auch die interner LinkHinweise zum Verfahren bei Kann-Kindern).

Schülerinnen und Schüler, die für die Klassenstufe 5 neu angemeldet werden, sollten bei oder unmittelbar nach der Anmeldung neu erfasst werden. Schülerinnen und Schüler, die an mehreren Schulen angemeldet werden, werden jeweils an der Schule geführt, an der sie zuletzt im System angemeldet werden. Hierüber werden die Schulen per EPoS-Mail automatisch informiert.

Bei Fragen, die sich aus der Anmeldung von Schülerinnen und Schülern an mehreren Schulen ergeben können, müssen sich die beteiligten Schulen untereinander - z. B. durch telefonische Rücksprache - abstimmen. Die Erfassung der Schülerinnen und Schüler muss abgeschlossen sein, bevor der Zeitraum beginnt, der für die Anmeldung der Sorgeberechtigten zur Schulbuchausleihe festgelegt ist. 

Abschluss des Verfahrens 

Um Datenfehler zu vermeiden, die erhebliche Auswirkungen auf das Bücherbestell- und Ausleihverfahren haben können, muss für jede Klasse durch Klick der Abschluss der Datenkontrolle bestätigt werden. Somit sind die Schülerinnen und Schüler für den weiteren externen Zugriff gesperrt. Diese Sperre kann im Bedarfsfall wieder aufgehoben werden. 

Sonderfälle "Schulwechsler" und "Wiederholer"

a) Sonderfall „Schulwechsler“

(Gemeint ist hier der „Quereinstieg“ von Schule A zu Schule B, beispielsweise in Klassenstufe 8, und nicht der reguläre Übergang von der Grundschule in die Klassenstufe 5.)

Bei einem Schulwechsel geben alle an der Schulbuchausleihe teilnehmenden Schülerinnen und Schüler alle Lernmittel ihres Ausleihpakets ab und erhalten ein neues Ausleihpaket für ihre neue Schule. Da sie in der Regel sämtliche Lernmittel neu benötigen – also auch diejenigen, die bereits bei dem Rest der Klasse aus früheren Schuljahren vorhanden sind – wird die im Abschnitt „Vor Einführung der Schulbuchausleihe von den Eltern selbst angeschaffte Lernmittel“ beschriebene Kennzeichnung problematisch.

Manche Schulen haben sich in dieser Situation damit beholfen, für diese Schülerinnen und Schüler jeweils individuelle Lerngruppen zu bilden. Dies ist auch weiterhin ein gangbarer, wenngleich zeitintensiverer Weg. 

Besser: Um das Anlegen zusätzlicher Lerngruppen für Schulwechsler zu vermeiden und den Aufwand bei der Lerngruppenbildung zu reduzieren, gibt es die Möglichkeit, den von einem Schulwechsel betroffenen Schülerinnen und Schülern in ihrem Schülerdatensatz das Merkmal „Schulwechsler“ „ja“ zuzuordnen. 

Folge: Lernmittel, die in einer klassenstufenbezogenen Schulbuchliste Ihrer Schule als „bereits vorhanden“ markiert sind, erhalten diese Schüler dennoch in ihrem Ausleihpaket. Es müssen in diesem Fall keine eigenen Lerngruppen für „Schulwechsler“ angelegt werden.

Sie können daher auch in den Schülerdatensätzen ab sofort einsehen, ob einer Schülerin oder einem Schüler bereits im aktuellen Schuljahr von Ihrer Schule das Merkmal Schulwechsler zugewiesen wurde. Schülerinnen und Schüler, die im aktuellen Schuljahr an Ihre Schule gewechselt sind, benötigen nämlich auch im kommenden Schuljahr, bei einer Teilnahme an der Ausleihe, Lernmittel in ihrem Ausleihpaket, die bei ihren Mitschülerinnen und Mitschülern bereits aus der Zeit vor Einführung des Ausleihsystems vorhanden sind.

Bitte ändern Sie daher die Angabe zum Status „Schulwechsler“ für das aktuelle Schuljahr von „nein“ zu „ja“, falls dies bei den betroffenen Schülerdatensätzen noch nicht geschehen ist. Sie ersparen sich dadurch das Anlegen zusätzlicher Lerngruppen für Schulwechsler.

Bitte kennzeichnen Sie alle Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahresbeginn oder später an Ihre Schule wechseln, immer als Schulwechsler. 

Die Schulwechsler-Eigenschaft ist bei Schülerinnen und Schülern der Klassenstufe 5 sowie bei Schülerinnen und Schülern der berufsbildenden Schulen ausgeblendet, da hier jede Schülerin/jeder Schüler automatisch „Schulwechsler“ ist.

Bei einem Teilnahmewunsch an der unentgeltlichen Ausleihe ist der Antrag auf Gewährung von Lernmittelfreiheit so schnell wie möglich ausgefüllt an den Schulträger zu senden. Das Gleiche gilt für Schülerinnen und Schüler, die nach dem Wechsel von der Grundschule an eine weiterführende Schule nicht rechtzeitig angemeldet wurden. 

Zusätzliche Hinweise für Schulwechsel nach dem 11. Juni 2012 (Ablauf der regulären Anmeldefrist für die entgeltliche Ausleihe): 

Im Falle eines Schulwechsels können sich volljährige Schülerinnen und Schüler bzw. Eltern auch nach dem 11. Juni 2012 noch für die Schulbuchausleihe anmelden. Ihnen sind daher von der Schule ein Merkblatt mit Antragsformular zur Beantragung von Lernmittelfreiheit und ein Brief mit dem Freischaltcode der Schülerin oder des Schülers auszuhändigen (im Schulportal zu generieren). Mit Hilfe des Freischaltcodes kann durch die volljährigen Schülerinnen und Schüler bzw. Eltern innerhalb von 14 Tagen nach Erstellung des Briefs eine Anmeldung für die entgeltliche Ausleihe erfolgen. Die Schule muss dabei unbedingt beachten, dass die Lerngruppenzuordnung für die betroffen Schülerinnen und Schüler abgeschlossen wurde, bevor der Brief mit dem Freischaltcode ausgedruckt wird, da mit der Generierung des Briefs im Schulportal der Ablauf der 14-Tages-Frist beginnt.

b) Sonderfall „Wiederholer“

Schülerinnen und Schüler, die nicht in eine höhere Klassenstufe versetzt werden, verwenden in der Regel im kommenden Schuljahr dieselben Lernmittel wie im Vorjahr. 

Ausnahme: Waren die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe, die die nichtversetzte Schülerin / der nichtversetzte Schüler erneut besucht, in einem oder mehreren Fächern oder Kursen von einem Schulbuchbuchwechsel betroffen, kann es vorkommen, dass einzelne Lernmittel zusätzlich oder ersatzweise benötigt werden. 

Die Zuordnung von Lernmitteln, die bei allen Schülerinnen und Schülern einer Klasse oder eines Kurses vorhanden sind – aber nicht bei „Wiederholern“ – ist zwar ebenfalls durch das Anlegen eigener Lerngruppen möglich. Es gibt aber einen einfacheren Weg.

Ergänzen Sie hierzu bitte in den Schülerdatensätzen im Schulportal bei allen von einer Nichtversetzung betroffenen Schülerinnen und Schülern das Merkmal „Wiederholer“ „ja“. Bitte ergänzen Sie diese Angabe erst, sobald zweifelsfrei feststeht, dass die Schülerin oder der Schüler die Klassenstufe tatsächlich wiederholt. 

Bei Nachprüfungen ist im Schulportal bis zum Ergebnis der Nachprüfung zunächst von einer Versetzung des Schülers auszugehen. 

Ein „Ja“ beim Merkmal „Wiederholer“ hat also zur Folge, dass die nichtversetzte Schülerin oder der nichtversetzte Schüler auch solche Lernmittel ausleihen kann, die in der Schulbuchliste der betroffenen Klassenstufe als „bereits vorhanden“ markiert wurden.

Diesen Bereich betreut E-Mail an Jürgen Kugel. Letzte Änderung dieser Seite am 15. März 2012. ©1996-2012 Bildungsserver Rheinland-Pfalz