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Unentgeltliche Ausleihe (Lernmittelfreiheit)

Nach interner Link§ 2 der Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln erhalten Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler der einbezogenen Schulformen, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, die notwendigen Lernmittel auf Antrag vom Schulträger kostenlos zur Verfügung gestellt.

Auf den nachfolgenden Seiten erhalten Sie Informationen zu folgenden Teilbereichen der unentgeltlichen Ausleihe:

interner Link Gegenstand der unentgeltlichen Ausleihe

interner Link Anspruchsberechtigter Personenkreis

interner Link Einkommensberechnung

interner LinkAntragsverfahren

interner LinkAblehnung des Antrags auf Lernmittelfreiheit

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