Ablehnung des Antrags auf Lernmittelfreiheit
Für den Fall, dass ihr Antrag auf Lernmittelfreiheit (beispielsweise wegen zu hohen Einkommens) abgelehnt wird, können die Antragstellenden bereits im
Antragsformular erklären, dass sie sich für die Ausleihe gegen Entgelt anmelden.
Wenn die Antragstellenden davon Gebrauch gemacht haben, muss dies seitens der Schulträger im Schulträgerportal vermerkt werden. Bei der Bedarfsermittlung werden die notwendigen Lernmittel für diese Schülerinnen und Schüler automatisch berücksichtigt. Eine Anmeldung für die entgeltliche Ausleihe im Onlineportal ist durch die Eltern nicht mehr erforderlich. Allerdings müssen die Eltern spätestens bis Ende Juli eines Jahres im Online-Portal „LMF-online.rlp.de“ ihre persönlichen Daten und ihre Bankverbindung angeben. Hierauf sollten die Schulträger im Ablehnungsbescheid deutlich hinweisen, damit die Abbuchung der Leihentgelte reibungslos erfolgen kann.
Falls sie keinen Gebrauch davon gemacht haben, wird im Schulträgerportal die Ablehnung vermerkt und die Eltern müssen alle Lernmittel selbst kaufen, sofern sie sich nicht zu den üblichen Anmeldefristen im Onlineportal für die entgeltliche Ausleihe anmelden.
