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Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist in interner Link§ 4 der Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe geregelt.

Der Antrag auf Lernmittelfreiheit muss von den interner LinkAntragsberechtigten beim Schulträger gestellt werden. Er kann von den Eltern bei der Schule ihres Kindes abgegeben oder anderweitig übermittelt werden. 

Dem Antrag auf Lernmittelfreiheit sind die zum Nachweis der Einkommensverhältnisse erforderlichen Belege (z.B. Einkommensteuerbescheid) beizufügen. Der Schulträger kann weitere Nachweise verlangen. 

Der Antrag auf Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2012/13 muss bis zum 15. März 2012 beim jeweils zuständigen Schulträger gestellt werden. Nach diesem Zeitpunkt eingegangene Anträge können im Ausnahmefall berücksichtigt werden. Nähere Informationen finden Sie hier: 

interner LinkAntragsberechtigter Personenkreis

interner LinkAbweichungen vom Antragstermin bei der Lernmittelfreiheit 

interner LinkAblehnung des Antrag auf Lernmittelfreiheit 

Diesen Bereich betreut E-Mail an Kugel. Letzte Änderung dieser Seite am  9. Dezember 2011. ©1996-2012 Bildungsserver Rheinland-Pfalz