Informationen zu den Lernmittelgutscheinen
Seit dem Schuljahr 2011/12 werden Lernmittelgutscheine nur noch an Schülerinnen und Schüler der Grundschulen ausgestellt. (s. Einführung Schulbuchausleihe)
Die Ausgabe der Gutscheine ist an eine Einkommensgrenze gebunden. Zuständig für die Ausgabe der Gutscheine ist der Schulträger. Die Schule teilt nur die Antragsunterlagen aus und leitet die eingegangenen Anträge an den Schulträger weiter.
Für Schülerinnen und Schüler, deren Schule bereits in diesem Schuljahr an der Schulbuchausleihe teilnimmt, gibt es schon jetzt die Möglichkeit zur Teilnahme an der
unentgeltlichen Ausleihe, wenn die Einkommensgrenze unterschritten wird.
Ab dem Schuljahr 2012/13 werden Lernmittelgutscheine vollständig vom System der unentgeltlichen Ausleihe ersetzt.
