Schulbuchausleihe
Schrittweise wird in allen allgemeinbildenden Schulen sowie in den Wahlschulen des berufsbildenden Bereichs, das derzeit geltende System der Lernmittelfreiheit in Form von Lernmittelgutscheinen durch die Schulbuchausleihe ersetzt, mit der alle Eltern finanziell entlastet werden.
Die bisherige Gewährung von Lernmittelfreiheit in Form von Lernmittelgutscheinen wird dabei durch die Möglichkeit der Teilnahme an der unentgeltlichen Ausleihe ersetzt. Eine Befreiung von der Bezahlung des Entgelts ist möglich, insofern bestimmte
Einkommensgrenzen unterschritten werden.
Übersteigt das Einkommen die Einkommensgrenzen, können Schulbücher gegen eine Gebühr ausgeliehen werden (Ausleihe gegen Entgelt).
- Im Schuljahr 2010/11 wurde für die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5-10 an allgemeinbildenden Schulen (außer Förderschulen) ein Ausleihsystem für Lernmittel eingeführt, das das bisher etablierte Lernmittelgutscheinsystem ablöste.
- Im Schuljahr 2011/12 wurde das Ausleihsystem auf die Sekundarstufe II ("Oberstufe") an allgemeinbildenden Schulen sowie auf berufliche Gymnasien, Fachoberschulen, Berufsfachschulen, dreijährige Berufsfachschulen, höhere Berufsfachschulen sowie Berufsoberschulen erweitert.
- Im Schuljahr 2012/13 wird die Schulbuchausleihe auch in Grundschulen eingeführt.
- Für Schülerinnen und Schüler der Förderschulen und des Berufsvorbereitungsjahrs bleibt es bei der schon praktizierten kostenfreien Ausleihe von Schulbüchern.
Aktuelle Informationen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Lernmittelfreiheit und der Schulbuchausleihe finden Sie unter dem Menüpunkt
"Aktuelles".
