Schulbuchausleihe
In allgemeinbildenden Schulen sowie in den Wahlschulen des berufsbildenden Bereichs, wurde das System der Lernmittelfreiheit in Form von Lernmittelgutscheinen durch ein Ausleihsystem ersetzt, mit dem Eltern finanziell entlastet werden.
Die bisherige Gewährung von Lernmittelfreiheit in Form von Lernmittelgutscheinen wurde dabei durch die Möglichkeit der Teilnahme an der unentgeltlichen Ausleihe ersetzt. Eine Befreiung von der Bezahlung des Entgelts ist möglich, insofern bestimmte
Einkommensgrenzen unterschritten werden.
Übersteigt das Einkommen die Einkommensgrenzen, können Schulbücher gegen eine Gebühr ausgeliehen werden (Ausleihe gegen Entgelt).
Für Schülerinnen und Schüler der Förderschulen und des Berufsvorbereitungsjahrs bleibt es bei der schon praktizierten kostenfreien Ausleihe von Schulbüchern.
Aktuelle Informationen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Lernmittelfreiheit und der Schulbuchausleihe finden Sie unter dem Menüpunkt
"Aktuelles".
