Informationen zur Schulbuchausleihe für Sorgeberechtigte und Schülerinnen und Schüler
Seit dem Schuljahr 2010/2011 wurde in Rheinland-Pfalz schrittweise ein Schulbuchausleihsystem eingeführt. Die Teilnahme daran ist freiwillig.
Bei der Schulbuchausleihe erhalten Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler, deren Einkommen bestimmte
Grenzen nicht überschreitet, Schulbücher und ergänzende Druckschriften wie zum Beispiel Arbeits- und Übungshefte kostenfrei (
Lernmittelfreiheit – unentgeltliche Ausleihe).
Übersteigt das Einkommen die
Einkommensgrenzen, können Schulbücher gegen eine Gebühr ausgeliehen werden (
Ausleihe gegen Entgelt).
Wir haben für Sie zahlreiche häufig gestellte Fragen gesammelt. Diese Fragen und die Antworten können Sie
hier einsehen.
Für die Teilnahme an der Schulbuchausleihe benötigen Sie ein Benutzerkonto. Über das
Elternportal können Sie Ihr Benutzerkonto aufrufen oder - falls Sie noch kein Benutzerkonto angelegt haben - einrichten.
Schuljahr 2013/2014
Bestellungen im Rahmen der Ausleihe gegen Gebühr sind in der Zeit vom
27. Mai bis 17. Juni 2013
möglich.
Alle betroffenen Schülerinnen und Schüler erhalten bis zum 24. Mai 2013 von der Schule einen Elternbrief mit Informationen zur Ausleihe gegen Gebühr. Der Elternbrief enthält für jede Schülerin und jeden Schüler einen individuellen Freischaltcode, der für die Anmeldung zur Schulbuchausleihe benötigt wird.
Die Anmeldung der Schülerinnen und Schüler zur entgeltlichen Ausleihe erfolgt über das von Ihnen eingerichtete Benutzerkonto. Bei der Anmeldung muss die Teilnahme an der Schulbuchausleihe verbindlich erklärt werden; ferner ist hier eine Einzugsermächtigung für das Entgelt vorgesehen.
Wer sich nicht rechtzeitig verbindlich zu dem Ausleihverfahren angemeldet hat, muss seine Lernmittel auf eigene Kosten beschaffen! In Einzelfällen, z. B. bei einem nachträglich erfolgten Schulwechsel, sind Ausnahmen möglich. Wenden Sie sich in diesen Fällen an den zuständigen Schulträger.