Einkommensgrenzen der Lernmittelfreiheit
Wer bekommt Lernmittel unentgeltlich geliehen?
Anspruch auf Lernmittelfreiheit haben Schülerinnen und Schüler, sofern das gemeinsame Einkommen (eigenes und das der Sorgeberechtigten) folgende Einkommensgrenzen unterschreitet:
| der Eltern* | eines Elternteils |
ein Kind | 26.500 € | 22.750 € |
zwei Kinder | 30.250 € | 26.500 € |
drei Kinder | 34.000 € | 30.250 € |
vier Kinder | 37.750 € | 34.000 € |
zzgl. für jedes weitere Kind | 3.750 € | |
*bzw. eines Elternteils, der mit einer Partnerin oder mit einem Partner zusammenlebt.
Genauere Angaben zur Berechnung des Einkommens finden Sie in dem
Merkblatt zur Lernmittelfreiheit unter Punkt 1.6.
