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Einkommensgrenzen der Lernmittelfreiheit

Wer bekommt Lernmittel unentgeltlich geliehen?


Anspruch auf Lernmittelfreiheit haben Schülerinnen und Schüler, sofern das gemeinsame Einkommen (eigenes und das der Sorgeberechtigten) folgende Einkommensgrenzen unterschreitet:

 

der Eltern*

eines Elternteils

ein Kind

26.500 €

22.750 €

zwei Kinder

30.250 €

26.500 €

drei Kinder

34.000 €

30.250 €

vier Kinder

37.750 €

34.000 €

zzgl. für jedes weitere Kind

3.750 €

*bzw. eines Elternteils, der mit einer Partnerin oder mit einem Partner zusammenlebt.

Genauere Angaben zur Berechnung des Einkommens finden Sie in dem interner LinkMerkblatt zur Lernmittelfreiheit unter Punkt 1.6.

 

Diesen Bereich betreut E-Mail an Manfred Andor, MBWWK. Letzte Änderung dieser Seite am 16. Mai 2012. ©1996-2012 Bildungsserver Rheinland-Pfalz