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Entgeltliche Ausleihe

Sollten Sie nicht an der unentgeltlichen Ausleihe teilnehmen können, da Ihr Einkommen die dafür vorgesehene Höchstgrenze überschreitet, bietet sich Ihnen künftig die Möglichkeit, im Rahmen der entgeltlichen Ausleihe bei der Beschaffung von Schulbüchern Zeit und Geld zu sparen.

Die Teilnahme ist freiwillig und Sie entscheiden jeweils für ein Schuljahr, ob Sie an der Ausleihe teilnehmen möchten. Die Schulbücher, die Ihr Kind benötigt, werden dann von der Schule beschafft und zu Beginn des Schuljahres ausgeteilt. Durch die Zahlung eines Entgelts beteiligen Sie sich an den Wiederbeschaffungskosten der Bücher.

Das von Ihnen zu zahlende Entgelt richtet sich nach der Dauer der Verwendung der in die Ausleihe einbezogenen Lernmittel. Es beträgt pro Schuljahr für einjährig verwendete Schulbücher ein Drittel des aktuellen Ladenpreises; für zwei- oder dreijährig verwendete Schulbücher beträgt es pro Schuljahr ein Sechstel des aktuellen Ladenpreises.

Nicht in die entgeltliche Ausleihe einbezogen sind sogenannte "ergänzende Druckschriften" wie z.B. Arbeitshefte, in die Eintragungen vorgesehen sind und die somit nach ihrer Verwendung nicht mehr an andere Schülerinnen und Schüler ausgeliehen werden können. Ebenfalls von der entgeltlichen Ausleihe ausgenommen sind Schulbücher und ergänzende Druckschriften, die über mehr als drei Jahre verwendet werden (z.B. Atlanten und Bibeln). Diese können nicht mehrmals ausgeliehen werden.

Nähere Informationen zur entgeltlichen und unentgeltlichen Ausleihe finden Sie auch unter der Rubrik interner Link"Rechtliche Grundlagen".

Diesen Bereich betreut E-Mail an Manfred Andor, MBWWK. Letzte Änderung dieser Seite am 15. Juli 2010. ©1996-2012 Bildungsserver Rheinland-Pfalz