Rechtliche Grundlagen
Am 22. Dezember 2009 ist das Zweite Landesgesetz zur Änderung des Schulgesetzes in Kraft getreten. Damit wurde der gesetzliche Rahmen für die Weiterentwicklung der Lernmittelfreiheit in Rheinland-Pfalz gelegt. Am 29. April 2010 wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz die Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit veröffentlicht, die weitere wichtige Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung der Lernmittelfreiheit in Rheinland-Pfalz enthält.
Zweites Landesgesetz zur Änderung des Schulgesetzes vom 22. Dezember 2009
Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln
Die Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln wurde am 16. April 2010 unterzeichnet und am 29. April 2010 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz veröffentlicht. Sie können sich die Endfassung der Landesverordnung hier ansehen.
Eine Entwurfsfassung der Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln, die im Rahmen der Anhörung veröffentlicht wurde, können Sie hier einsehen. Die Entwurfsfassung enthält eine ausführliche Begründung, wurde aber bis zur Unterzeichnung noch geringfügig verändert. Den endgültigen Text sehen Sie oben in der veröffentlichten Fassung der Landesverordnung.
Termine für Anträge auf Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Ausleihe) sowie die Anmeldung zur entgeltlichen Ausleihe