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Einkommensgrenzen der Lernmittelfreiheit

Wer bekommt Lernmittel unentgeltlich geliehen?


Anspruch auf Lernmittelfreiheit haben Schülerinnen und Schüler, sofern das gemeinsame Einkommen (eigenes und das der Sorgeberechtigten) folgende Einkommensgrenzen unterschreitet:

 

der Eltern*

eines Elternteils

ein Kind

26.500 €

22.750 €

zwei Kinder

30.250 €

26.500 €

drei Kinder

34.000 €

30.250 €

vier Kinder

37.750 €

34.000 €

zzgl. für jedes weitere Kind

3.750 €

*bzw. eines Elternteils, der mit einer Partnerin oder mit einem Partner zusammenlebt.

Genauere Angaben zur Berechnung des Einkommens finden Sie in dem DownloadInformationsblatt zur Lernmittelfreiheit unter Punkt I.

 

Diesen Bereich betreut E-Mail an Manfred Andor, MBWWK. Letzte Änderung dieser Seite am 29. Januar 2010. ©1996-2012 Bildungsserver Rheinland-Pfalz