Einkommensgrenzen der Lernmittelfreiheit
Wer bekommt Lernmittel unentgeltlich geliehen?
Anspruch auf Lernmittelfreiheit haben Schülerinnen und Schüler, sofern das gemeinsame Einkommen (eigenes und das der Sorgeberechtigten) folgende Einkommensgrenzen unterschreitet:
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| der Eltern* | eines Elternteils |
| ein Kind | 26.500 € | 22.750 € |
| zwei Kinder | 30.250 € | 26.500 € |
| drei Kinder | 34.000 € | 30.250 € |
| vier Kinder | 37.750 € | 34.000 € |
| zzgl. für jedes weitere Kind | 3.750 € | |
*bzw. eines Elternteils, der mit einer Partnerin oder mit einem Partner zusammenlebt.
Genauere Angaben zur Berechnung des Einkommens finden Sie in dem
Informationsblatt zur Lernmittelfreiheit unter Punkt I.
