Grundsätzliche Fragen zur Schulbuchausleihe
1. Was ist die Schulbuchausleihe? [Antwort]
2. Bin ich zur Teilnahme an der Schulbuchausleihe verpflichtet? [Antwort]
3. Muss man sich jedes Jahr neu für die Schulbuchausleihe anmelden? [Antwort]
4. Wer kann an der Schulbuchausleihe teilnehmen? [Antwort]
5. Wie unterscheidet sich die unentgeltliche von der entgeltlichen Ausleihe? [Antwort]
6. Mein Kind besucht die berufsbildende Schule oder wird im kommenden Schuljahr eine berufsbildende Schule besuchen. Wo erfahre ich, ob diese Schule in die Schulbuchausleihe einbezogen ist? [Antwort]
7. Welche Vorteile hat das Ausleihverfahren für die Eltern? [Antwort]
8. Dürfen weiterhin Schulbuchbasare angeboten werden? [Antwort]
9. Mein Wohnsitz liegt nicht in Rheinland-Pfalz. Mein Kind besucht jedoch eine rheinland-pfälzische Schule. Darf ich an der Schulbuchausleihe teilnehmen? [Antwort]
10. Es steht noch nicht fest, welche Schule mein Kind im kommenden Schuljahr besuchen wird. Kann ich mich trotzdem für die Schulbuchausleihe anmelden? [Antwort]
11. Mein Kind wird im kommenden Schuljahr eine von der Schulbuchausleihe betroffene Schulart oder einen von der Schulbuchausleihe betroffenen Bildungsgang besuchen. Ich habe bisher die Lernmittel selbst gekauft. Was ändert sich für mich? [Antwort]
12. Wird es neben der Möglichkeit zur Ausleihe von Lernmitteln auch weiterhin Lernmittelgutscheine geben? [Antwort]
13. Was geschieht, wenn die Lehrkraft mit dem Stoff des Schulbuches nicht in der vorgesehenen Zeit fertig wird? [Antwort]
14. Sind Schulen dazu verpflichtet, Eltern von Schülerinnen und Schülern, die nicht an der Ausleihe teilnehmen, über die im Unterricht des folgenden Schuljahres benötigten Lernmittel zu informieren, z. B. in Form einer Schulbuchliste? [Antwort]
15. Wie und wo kann man sich anmelden? Welche Fristen sind zu beachten? [Antwort]
16. Welche Verpflichtungen kommen bei der Teilnahme am Ausleihverfahren auf mich zu? [Antwort]
17. Was passiert am Ende des Schuljahres mit den Büchern? Müssen alle Bücher zurückgegeben werden? [Antwort]
18. Wer ist während des Schuljahres für die Ausleihe verantwortlich, z. B. falls mein Kind während des laufenden Schuljahrs die Schule wechselt oder aufgrund eines Kurswechsels ein oder mehrere andere Lernmittel benötigt? An wen muss ich mich wenden? [Antwort]
19. Wie wird Lernmittelfreiheit an Förderschulen und im Berufsvorbereitungsjahr gewährt? [Antwort]
20. Wie steht es mit dem Datenschutz? [Antwort]