Fragen zur Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Ausleihe)
1. Wer hat Anspruch auf Lernmittelfreiheit? [Antwort]
2. Wer kann einen Antrag auf Gewährung von Lernmittelfreiheit stellen? [Antwort]
3. Wann und wo kann ich einen Antrag auf Gewährung von Lernmittelfreiheit stellen? [Antwort]
4. Ich habe einen Antrag auf Lernmittelfreiheit gestellt. Dieser Antrag wurde bereits bewilligt. Muss ich mich dann noch im Internetportal für die Ausleihe anmelden? [Antwort]
5. Gilt die Bewilligung der Lernmittelfreiheit für ein ganzes Schuljahr, d. h. auch im Falle eines Schulwechsels oder muss in diesem Fall ein neuer Antrag auf Gewährung von Lernmittelfreiheit gestellt werden? [Antwort]
6. Ich bin erst kürzlich nach Rheinland-Pfalz gezogen und habe mein Kind nach dem 15. März an einer von der Schulbuchausleihe betroffenen Schule angemeldet. Kann ich den Antrag auf Gewährung von Lernmittelfreiheit noch stellen? [Antwort]
7. Was gilt als maßgebliches Einkommen bei der Prüfung meines Antrages auf Lernmittelfreiheit? [Antwort]
8. Welches Einkommen bleibt bei der Einkommensprüfung unberücksichtigt? [Antwort]
9. Wer entscheidet über den Antrag auf Gewährung von Lernmittelfreiheit?[Antwort]
10. Gilt die Gewährung von Lernmittelfreiheit auch dann noch, wenn das Kind die Schule wechselt? [Antwort]
11. Was geschieht, wenn der Antrag auf Gewährung von Lernmittelfreiheit abgelehnt wird? [Antwort]
12. Welche Lernmittel werden im Rahmen der Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Ausleihe) ausgeliehen? [Antwort]
13. Sind Lernsoftware oder in der Schulbuchliste nicht enthaltene, aber von der Schule gewünschte zusätzliche Materialien ebenfalls in der unentgeltlichen Ausleihe enthalten? [Antwort]
14. Mir wird Lernmittelfreiheit gewährt, dennoch verlangt die Schule die Anschaffung zusätzlicher Materialien wie z. B. Lektüren, Duden oder Lernsoftware. Ist das zulässig? [Antwort]
15. Ich habe versäumt, den Antrag auf Gewährung von Lernmittelfreiheit rechtzeitig beim Schulträger abzugeben. Was soll ich tun? [Antwort]
16. Mein Antrag auf Lernmittelfreiheit wurde bewilligt. Sind weitere Schritte notwendig, damit ich mein Lernmittelpaket erhalte? [Antwort]
17. Ich lebe erst wenige Wochen oder Monate mit meinem Partner zusammen. Gilt dieser dann bereits automatisch als Lebenspartner, der bei der Einkommensberechnung zu berücksichtigen ist? [Antwort]