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Fragen zur Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Ausleihe)

1. Wer hat Anspruch auf Lernmittelfreiheit? interner Link[Antwort]

2. Wer kann einen Antrag auf Gewährung von Lernmittelfreiheit stellen? interner Link[Antwort]

3. Wann und wo kann ich einen Antrag auf Gewährung von Lernmittelfreiheit stellen? interner Link[Antwort]

4. Ich habe einen Antrag auf Lernmittelfreiheit gestellt. Dieser Antrag wurde bereits bewilligt. Muss ich mich dann noch im Internetportal für die Ausleihe anmelden? interner Link[Antwort]

5. Gilt die Bewilligung der Lernmittelfreiheit für ein ganzes Schuljahr, d. h. auch im Falle eines Schulwechsels oder muss in diesem Fall ein neuer Antrag auf Gewährung von Lernmittelfreiheit gestellt werden? interner Link[Antwort]

6. Ich bin erst kürzlich nach Rheinland-Pfalz gezogen und habe mein Kind nach dem 15. März an einer von der Schulbuchausleihe betroffenen Schule angemeldet. Kann ich den Antrag auf Gewährung von Lernmittelfreiheit noch stellen? interner Link[Antwort]

7. Was gilt als maßgebliches Einkommen bei der Prüfung meines Antrages auf Lernmittelfreiheit? interner Link[Antwort]

8. Welches Einkommen bleibt bei der Einkommensprüfung unberücksichtigt? interner Link[Antwort]

9. Wer entscheidet über den Antrag auf Gewährung von Lernmittelfreiheit?interner Link[Antwort]

10. Gilt die Gewährung von Lernmittelfreiheit auch dann noch, wenn das Kind die Schule wechselt? interner Link[Antwort]

11. Was geschieht, wenn der Antrag auf Gewährung von Lernmittelfreiheit abgelehnt wird? interner Link[Antwort]

12. Welche Lernmittel werden im Rahmen der Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Ausleihe) ausgeliehen? interner Link[Antwort]

13. Sind Lernsoftware oder in der Schulbuchliste nicht enthaltene, aber von der Schule gewünschte zusätzliche Materialien ebenfalls in der unentgeltlichen Ausleihe enthalten? interner Link[Antwort]

14. Mir wird Lernmittelfreiheit gewährt, dennoch verlangt die Schule die Anschaffung zusätzlicher Materialien wie z. B. Lektüren, Duden oder Lernsoftware. Ist das zulässig? interner Link[Antwort]

15. Ich habe versäumt, den Antrag auf Gewährung von Lernmittelfreiheit rechtzeitig beim Schulträger abzugeben. Was soll ich tun?interner Link [Antwort]

16. Mein Antrag auf Lernmittelfreiheit wurde bewilligt. Sind weitere Schritte notwendig, damit ich mein Lernmittelpaket erhalte? interner Link[Antwort]

17. Ich lebe erst wenige Wochen oder Monate mit meinem Partner zusammen. Gilt dieser dann bereits automatisch als Lebenspartner, der bei der Einkommensberechnung zu berücksichtigen ist? interner Link[Antwort]

Diesen Bereich betreut E-Mail an Jürgen Kreischer, BM. Letzte Änderung dieser Seite am 10. November 2015. ©1996-2023 Bildungsserver Rheinland-Pfalz