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Gegenstand der unentgeltlichen Ausleihe (Lernmittelfreiheit)

Gemäß interner Link§ 2 der Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln werden Schülerinnen und Schülern der in die Schulbuchausleihe einbezogenen Schularten und Schulformen die notwendigen Lernmittel im Sinne der o. g. Rechtsverordnung auf Antrag vom Schulträger kostenlos zur Verfügung gestellt, sofern die in interner Link§ 3 festgelegte Einkommensgrenze unterschritten wird. 

Unentgeltlich ausgeliehen werden demnach:

  • interner LinkSchulbücher und sie ersetzende Druckschriften (auch über mehr als drei Jahre zu verwendende Schulbücher wie z. B. Atlanten)
  • interner LinkErgänzende Druckschriften (wie z. B. Arbeitshefte)

Nicht zur unentgeltlichen Ausleihe (Lernmittelfreiheit) gehörende Materialien

Selbst beschafft werden müssen sonstige ergänzende Materialien. Dies sind:

a) zeitweilig zu benutzende Druckschriften

oder

b) wünschenswerte, aber nicht notwendige Druckschriften

oder

c) sonstige Lernmittel, die keine Druckschrift sind

 

Beispiele hierfür sind: 

  • Lektüren (da nur zeitweilig eingesetzt)

  • Partituren (Musik)

  • Textsammlungen

  • Zeichenplatte

  • Taschenrechner

  • Zirkel

  • Geodreieck

  • Schreib- und Zeichenmaterial

  • Wende-/Winkelplättchen (Mathematik Grundschule)

Diesen Bereich betreut E-Mail an Jürgen Kreischer, BM. Letzte Änderung dieser Seite am  6. November 2018. ©1996-2023 Bildungsserver Rheinland-Pfalz