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Bildungsserver > LMF-Online.  > Kompendium für Schulen und Schulträg....  > Begriff und Gegenstand.  > Lieferbarkeitszusage der Verlage für...

Lieferbarkeitszusage der Verlage für Lernmittel

Bei der Neueinführung von Lernmitteln ist die Lieferbarkeit eines Lernmittels über die volle Dauer eines interner LinkAusleihzyklus unerlässlich, da bis zum Ende des Ausleihzyklus ggf. Nachbestellungen eines Titels für Schulwechsler oder als Ersatzbeschaffung beschädigter Exemplare möglich sein müssen. Andernfalls wären die Lehrerinnen und Lehrer gezwungen, in den einzelnen Klassen und Kursen mit unterschiedlichen Auflagen mit unterschiedlicher Seitenzählung, unterschiedlichen Inhalten und Aufgaben desselben Schulbuches zu arbeiten, was den Unterricht erheblich beeinträchtigen kann.

Das Land Rheinland-Pfalz hat aus diesem Grund im Interesse der Schulen mit dem Verband Bildungsmedien e. V., der den Großteil der deutschen Schulbuchverlage vertritt, vereinbart: „Die vom VdS vertretenen Verlage stellen sicher, dass die von dieser Vereinbarung erfassten Lernmittel für die gesamte Dauer des jeweiligen interner LinkAusleihzyklus in unveränderter Fassung lieferbar sind […]“. Eine entsprechende Vereinbarung wurde auch mit den nicht im Verband Bildungsmedien e. V. vertretenen Verlage getroffen.

Im interner Linkaktuellen Schulbuchkatalog sind aus diesem Grund nur Titel aufgeführt, die über eine gültige Lieferbarkeitszusage der Verlage über den gesamten Zeitraum eines Ausleihzyklus verfügen. 

Lernmittel, die bereits im vergangenen Schuljahr ausgeliehen waren, können auch dann in der Schulbuchausleihe für das darauf folgende Schuljahr verwendet werden, wenn Sie im aktualisierten Katalog nicht mehr aufgeführt sind.

Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an die interner Linkfür den Schulbuchkatalog zuständigen Ansprechpartner. 

Bitte beachten Sie: Sollte Ihre Schule von einer Ausnahmeregelung Gebrauch machen, die den interner LinkAusleihzyklus eines Lernmittels verlängert, z. B. indem ein „Einjahresband“ im Fremdsprachenunterricht zweijährig verwendet wird, dann gilt die Lieferbarkeitszusage der Verlage nur für die reguläre Nutzung des Lernmittels gemäß interner LinkSchulbuchkatalog. Die im Kapitel interner Link„Ausleihzyklus“ zugelassenen Ausnahmen zur Verwendung von Lernmitteln im Rahmen der Schulbuchausleihe sind ein Kompromiss, der besonderen Schulprofilen und -bedürfnissen Rechnung trägt. 

Diesen Bereich betreut E-Mail an Jürgen Kreischer, BM. Letzte Änderung dieser Seite am  2. Februar 2015. ©1996-2022 Bildungsserver Rheinland-Pfalz